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Gründerzuschuss
Als Nachfolger der Ich-AG soll der Gründerzuschuss endlich den Durchbruch auf dem Weg zum staatlich geförderten Weg in die Selbständigkeit schaffen.

Nach der Einführung der Ich-AG Anfang 2003 hat sich das Modell zur Förderung der Selbständigkeit zu keinem Erfolgsmodell entwickelt. Mehrere Hundert Wissenschaftler haben deshalb die Reformen genauer untersucht und mit dem Gründerzuschuss ein neues Modell entwickelt, dass Arbeitslosen den Weg in die Selbständigkeit erleichtert und den Missbrauch erschwert.

Die große Koalition einigte sich auf dieses Nachfolgemodell für die Ich-AG, die Ende Juni auslaufen wird. Ich-AGs werden ab dem 1. Juli nur noch gefördert, wenn sie bereits vorher gegründet wurden. Der Gründerzuschuss soll in das Fortentwicklungsgesetz zur Hartz IV-Reform eingearbeitet werden und für eine Dauer von maximal 15 Monaten ausgezahlt werden. Die Förderung wurde in 2 Phasen unterteilt, wobei der Gründer in den ersten 9 Monaten einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro zum ALG I erhalten. Dieser Betrag soll der sozialen Absicherung dienen und den Gründer ermutigen sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen zu versichern. Nach Ablauf der ersten Phase kann nach einer Prüfung des Geschäftskonzepts eine weitere Förderung in Höhe von 300 Euro über 6 Monate hinaus gezahlt werden. Die ersten neun Monate besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung, sofern die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt sind. Die Förderung der zweiten Phase ist eine Ermessensleistung, der Gründer hat darauf keinen Anspruch. Im Anschluss an die ersten neun Monate der Förderung erfolgt eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, die über eine Fortführung der Pauschalzahlungen für weitere sechs Monate entscheidet.

 

 

 

 

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"Der Erfolg ist oft nur einen Gedanken weit weg." unbekannt

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