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Gewerbeanmeldung
Seite 2

Anmeldung beim Gewerbeamt

Das für Sie zuständige Gewerbeamt finden Sie in der Regel in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Durch die Aufnahme Ihrer Daten wird eine Gewerbeanzeige erstellt und alle zuständigen Behörden zur Überwachung der Gewerbeausübung informiert. Bei Ihrer Anmeldung wird geprüft, ob Sie alle erforderlichen Erlaubnisse haben. Die gesammelten Informationen werden an die folgenden Behörden weitergereicht:

  • das Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer
  • die Handwerkskammer
  • das statistische Landesamt
  • das Handelsregistergericht
  • die Berufsgenossenschaft


Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bedarf Erlaubnisse (z.B. Handwerkskarte)
  • Ein ausländischer Staatsangehöriger hat eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen

  • Einen Handelsregisterauszug, wenn das Unternehmern im Handelsregister eingetragen ist
  • Bei begründetem Anlass kann die Anforderung eines Führungszeugnisses oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nötig sein
  • Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat ebenfalls die entsprechenden Eintragungsunterlagen vorzulegen, inklusive deutscher Übersetzung
  • Bei einem ausländischen Unternehmen wird ein Inlandsbevollmächtigter sowie eine inländische Anschrift verlangt

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Zitate
"Unternehmer = Jemand, der täglich 16 Stunden zu arbeiten bereit ist, um nicht acht Stunden pro Tag für einen anderen arbeiten zu müssen." Unbekannt

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