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Gewerbeanmeldung
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Um eine Anmeldung seines Unternehmens beim Gewerbeamt kommt fast kein Existenzgründer herum. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie hier!

 

ImageWer in Deutschland ein eigenes Unternehmen gründen will, muss seinen Gewerbebetrieb beim zuständigen Gewerbeamt/Bürgermeisteramt seiner Gemeinde anmelden. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform für alle Gewerbetreibende. Ausnahmen stellen dagegen die Freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten oder Künstler), sofern sie nicht durch die gewählte Rechtsform (GmbH) als Gewerbetreibende anmeldepflichtig sind. Weitere Ausnahmen stellen Wissenschaftler und Landwirte dar.

In der Regel gilt in Deutschland eine Gewerbefreiheit, sodass jeder seinen gewählten Beruf ausüben darf. Doch auch hier gibt es Ausnahmen für die ein Gewerbetreibender eine spezielle Genehmigung benötigt, die vor Beginn der Tätigkeit beantragt werden muss. Diese Regelung wurde zum Schutz der Verbraucher eingeführt, um eine hohe Qualität der Arbeit sicherzustellen. Die Erlaubnis hängt von verschiedenen Nachweisen ab, die der Gründer selbst erbringen muss. Welche Nachweise erbracht werden müssen, um eine Genehmigung zu erhalten, hängt von der Branche ab. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer.

Die meisten  Voraussetzungen lassen sich in 3 Punkten zusammenfassen:

  • persönliche Voraussetzungen (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes)
  • sachliche Voraussetzungen (Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, erforderlicher Zustand der Gewerberäume)
  • fachliche Voraussetzungen (Ausbildung, Teilnahme an Weiterbildungen, Studium)



 

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Zitate
"Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet. (Everything comes to him who hustles while he waits.)" Thomas Alva Edison (1847-1931), amerik. Erfinder

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